Ihre Vertragsbedingungen in Kurzform

Das Wichtigste zusammengefasst

Vertrag kommt von Vertragen.
Zum Prinzip der unkomplizierten Abwicklung aller BürgerGas Formalitäten gehört auch, dass wir alles Rechtliche und Bürokratische auf das notwendige Mindestmaß beschränken. Einige wenige, wichtige Eckpunkte müssen wir verabreden, damit uns allen das Vertragen während der Vertragslaufzeit leichter fällt. Die wichtigsten Punkte haben wir kurz für Sie zusammengefasst:

Abnahme und Preise
Die Energiepreise ergeben sich aus dem aktuellen Preisblatt der BürgerGas GmbH. Der Kunde verpflichtet sich mit diesem Auftrag zur Abnahme seines gesamten Bedarfs an Erdgas bzw. an Strom am konkreten Gas/Stromzähler und zur Zahlung der jeweils aktuellen Entgelte.

Preisanpassung
Preisänderungen werden sechs Wochen vor dem Wirksamwerden schriftlich angekündigt.
Im Falle einer Preiserhöhung haben Sie per Gesetz ein Sonderkündigungsrecht und können Ihren Vertrag ohne Einhaltung einer Frist in Textform kündigen.

Lieferbeginn
Der Lieferbeginn erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt (maßgeblich ist die Auftragsbestätigung des Lieferanten nach Ziff. 1 AGB).

Zahlweise
Die Abschlagszahlungen erfolgen monatlich, jeweils zum 1. eines Monats per Lastschriftverfahren oder per Dauerauftrag.

Laufzeit, Kündigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Ungeachtet besonderer Kündigungsrechte gemäß unseren AGB kann der Vertrag von jedem Vertragspartner, mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform.

Vollmacht und Gerichtsstand
Der Kunde bevollmächtigt den Lieferanten zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit einem Versorgerwechsel erforderlich werden, etwa einer Kündigung des bisherigen Liefervertrages sowie der Abfrage der Vorjahresverbrauchsdaten, soweit dem Kunden dadurch keine Kosten entstehen. Für Kaufleute im Sinne des HGB gilt der Gerichtsstand Gelnhausen als vereinbart.