Unerlaubte Werbung
Seit Jahren ist Telefonwerbung ohne vorherige Einwilligung verboten. Aktuell klagen immer mehr Kunden über belästigende Anrufe. Obwohl keinem Wechsel des Energieversorgers zugestimmt wurde, erhalten Verbraucher kurz danach einen neuen Vertrag. In letzter Zeit häufen sich Meldungen, dass Vertreter auch auf Marktplätzen und an der Haustür auf Kundenfang gehen.
Unseriöse Werbung am Telefon
Die Anrufer geben sich als Berater, Verbraucherschützer oder Partner des örtlichen Versorgers aus. Erst im Laufe des Telefonats zeigt sich, dass es um einen neuen Vertrag geht – immer um einen angeblich günstigeren Strom- oder Gastarif. Am Ende zahlt der Kunde meist mehr als zuvor und hat darüber hinaus einen lang laufenden Vertrag abgeschlossen. Manchmal wird auch eine Vertragsbestätigung einfach zugeschickt. Dann ist Eile angesagt, denn das Widerrufsrecht gilt nur 14 Tage. Bisweilen bemerken es die Kunden auch erst, wenn eine Jahresrechnung von einem anderen Versorger im Briefkasten liegt.
Überrumpelung an der Haustür, in Fußgängerzonen oder auf Markplätzen
Mit zweifelhaften Methoden werden Verbraucher dazu gebracht, meist für sie ungünstige Verträge spontan zu unterschreiben. Die Kunden werden regelrecht belogen und unter Druck gesetzt. Oft ist unklar, wer sie dazu überredet: Ein Makler oder ein Dienstleister eines Versorgers. Häufig geben sie sich auch als Mitarbeiter aus. Unter dem Vorwand Rechnungen oder sogar den Zähler zu prüfen, verschaffen sie sich Zugang. Ist ein Vertrag zustande gekommen, können auch hier die Kunden ein 14-tägiges Widerspruchsrecht in Anspruch nehmen.
Unser Tipp
Nur wenige Angaben reichen, um einen Versorgerwechsel einzuleiten:
Geben Sie am Telefon oder an der Haustür nie Ihre persönlichen Daten und schon gar keine Zählernummer oder Ihre Bankdaten preis. Unterschreiben Sie keinen Vertrag, den Sie vorher nicht sorgfältig geprüft haben. Im Zweifel fragen Sie bei uns nach. BürgerGas steht für den fairen Wettbewerb ein und das erwarten wir auch von unseren Mitbewerbern. Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung nimmt die Bundesnetzagentur unter www.bnetza.de oder telefonisch unter 0291 99 55 206 entgegen.
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