Wie funktionieren die Gas- und Strompreisbremsen?

Aktualisiert (25.05.2023):

So sieht die Preisbremse auf Ihrer Abrechnung aus:

Bitte beachten Sie, dass die Abschläge für Januar und Februar aufgrund der Gas- und Strompreisbremse rückwirkend korrigiert werden mussten. Diese beiden Entlastungsbeträge wurden am 04.03.2023 auf Ihr Bankkonto rücküberwiesen. Daher wird in der Buchungsübersicht statt Januar und Februar der 04.03.2023 aufgeführt (siehe gelbe Markierung).

Den genauen Entlastungsbetrag können Sie unserem Schreiben bezüglich der Gas- und Strompreisbremsen entnehmen.

Neben der kurzfristigen und bereits geleisteten Dezembersoforthilfe Gas hat die Bundesregierung eine dauerhafte Entlastung für Haushaltskunden beschlossen: die Einführung einer Gas- und Strompreisbremse ab März 2023 – mit Rückwirkung bis Januar 2023. Die Energiepreisbremsen gelten bis April 2024.

Gaspreisbremse:
Die Gaspreisbremse deckelt den Preis auf 12 ct/kWh (brutto) für 80% des Vorjahresgasverbrauchs. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs gilt der Vertragspreis.

Strompreisbremse:
Die Strompreisbremse deckelt den Preis auf 40 ct/kWh (brutto) für 80% des Vorjahresstromverbrauchs. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs gilt der Vertragspreis.

Vorjahresverbrauch Gas und Strom:
Grundlage für die Berechnung der Preisbremse bei Gas ist der im September 2022 beim Lieferanten, also bei BürgerGas, vorliegende tatsächliche Jahresverbrauch. 
Grundlage für die Berechnung der Preisbremse bei Strom ist der in 2022 vom Netzbetreiber prognostizierte Jahresverbrauch.

Der Stand 2022 wurde für die Jahresmengen per Gesetz festgelegt, damit niemand durch Zählerstandskorrekur, Abschlagsänderung o.ä. nachträglich manipulieren kann.

Die staatlichen Entlastungen durch die Preisbremsen berücksichtigen wir automatisch ab März 2023:
Wir haben Ihren Abschlag ab März 2023 auf der oben erläuterten Grundlage angepasst. Sie müssen nicht selbst aktiv werden. Ihren neuen Abschlag können Sie unserem Schreiben entnehmen.

Rückwirkende Entlastung für die Gas- und Stromabschläge vom Januar und Februar 2023:
Die Gas- und Stromabschläge für Januar und Februar mussten von den Versorgern laut Gesetz nicht angepasst werden, da die Abrechnungssysteme für die Umsetzung der Preisbremse technisch frühestens ab März bereit sind. Der berechnete Entlastungsbetrag wurde im März 2023 rückwirkend für Januar und Februar gutgeschrieben. Dazu haben Sie zwei separate Rückerstattungen erhalten. Ohne vorliegende Bankverbindung erfolgt die Verrechnung in der nächsten Verbrauchsabrechnung. Sie finden die Rückerstattungen als Gutschrift auf Ihrem Kontoauszug.

Energieeinsparung ist weiterhin wichtig!
Einsparungen kommen dem Verbraucher immer über die geringere Verbrauchsmenge in der Jahresrechnung zugute. Die Bundesnetzagentur erhofft sich im Durchschnitt etwa 20% Energieeinsparung.

Hilfreiche Informationen zu den Preisbremsen inklusive Preisbremsen-Rechner finden Sie auch auf der Seite der Bundesregierung.

Auf der Webseite des Bundestages finden Sie die jeweiligen Gesetzestexte zu den Preisbremsen:
Gaspreisbremse
Strompreisbremse

Introbild: Photo by Arthur Lambillotte on Unsplash