Hier geben wir Ihnen Tipps auf den Weg, wie Sie einen passenden Versorger finden. Hilfreiche Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Verbraucherzentralen.
Wir empfehlen Ihnen, Ihren neuen Versorger zum nächstmöglichen Termin zu beauftragen. Der neue Versorger leitet in der Regel den Wechsel für Sie ein und übernimmt auch die Kündigung Ihres BürgerGas-Vertrages.
Informieren Sie sich über den Versorger, bevor Sie einen Vertrag abschließen
Eine kurze Online-Recherche eignet sich meist schon, um sich ein Bild zu machen. Erfahrungen anderer Verbraucher sind hilfreich. Auch die Webseite des Anbieters gibt Aufschluss. Sie sollten auch recherchieren, ob ein Anbieter im zweiten Vertragsjahr bei treuen Kunden die Preise stark erhöht, so dass Bestandskunden mehr bezahlen als Neukunden. Dann müssen Sie sehr wachsam sein.
Seien Sie vorsichtig bei Billiganbietern
Billig kann schnell teuer werden. Das Geschäftsmodell diverser Billiganbieter schließt guten Kundenservice von vorneherein aus. Schlechter Service wird teils bewusst eingesetzt, damit der Kunde nicht zu seinem Recht kommt. Mit endlosen Warteschleifen, Anfragen und Kündigungen ohne Antwort.
Oft wird nur für Neukunden im ersten Jahr ein Billigpreis angeboten.
Lassen Sie sich nicht von Prämien und Neukundenboni blenden
Pramien wie Handys oder Tablets bekommen Sie nicht umsonst. Diese werden letztlich in den Preis miteinkalkuliert. Momentan gilt eine gesetzliche Obergrenze für Neukundenboni von maximal 50 Euro.
Vorsicht bei Werbeeinträgen auf Vergleichsportalen oder werbefinanzierten Ratgebern
Werbeeinträge auf Vergleichsportalen sind so platziert, dass man sie leicht mit dem ersten Platz im Ranking verwechseln kann. Wenn Sie Tarife vergleichen, lassen Sie den Bonus nicht mit einrechnen.
Ratgeber, die sich mit Werbung oder Provisionen finanzieren, sind oft nicht objektiv: das Verkaufsinteresse steht im Vordergrund. Informieren Sie sich lieber bei den unabhängigen Verbraucherzentralen.
Halten Sie Abstand von Energiemaklern
Die Gefahr bei diesem Vertriebsweg: Die Maximierung der Provisionseinnahmen steht über dem Verbraucherinteresse. Die Maklerprovision zahlt am Ende der Verbraucher über den Energiepreis mit und ein vermeintlich gutes Angebot entpuppt sich schnell als Knebelvertrag mit schlechten Konditionen.
Was viele nicht wissen: Gibt der Kunde am Telefon oder an der Haustüre seine Zählernummer oder Namen des Versorgers heraus, kann damit bereits ein Vertragsschluss untergeschoben werden.
Vertragslaufzeit und Preisgarantie
Hier sind Ihre persönlichen Vorlieben entscheidend: Mit einer kurzen Vertragslaufzeit sind Sie flexibel und können schnell wechseln, wenn es beim neuen Versorger doch nicht passt. Legen Sie dagegen mehr Wert auf Preissicherheit über einen längeren Zeitraum, können Sie auch einen Vertrag mit längerer Laufzeit wählen. Empfehlenswert sind 12 Monate. Achten Sie darauf, dass Ihre Preisgarantie so lang läuft wie der Vertrag. Die Laufzeit von Energielieferverträgen darf gesetzlich maximal zwei Jahre betragen.
Beachten Sie auch: Die meisten Preisgarantien sind eingeschränkt. Sie gelten nicht für Änderungen gesetzlich regulierter Preisbestandteile wie Steuern, Abgaben oder Umlagen.
Generell gilt: Schauen Sie genau auf die Vertragskonditionen. Und überprüfen Sie Ihren Vertrag regelmäßig, mindestens einmal jährlich. Achten Sie auf Preiserhöhungsmitteilungen. Dies gilt auch für Angebote und Verträge von Grundversorgern und kommunalen Anbietern.
Introbild: Photo by Aaron Burden auf Unsplash